ENERGIEAUSWEIS-TIROL

Allgemein

Seit dem 1.12.2012 gilt das neue Energieausweis-Vorlagegesetz. Nun sind auch Strafen (bis zu  € 1.450,--) für die Nicht-Vorlage bzw. Nicht-Aushändigung des Energieausweises vorgesehen. Weiters hat der Käufer oder Mieter das Recht eine Ersatzvornahme vorzunehmen.

Energieausweis Vorlagegesetz

Vorlagepflicht
Der Energieausweis muss bei der Baueinreichung, bzw. bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing vorgelegt werden. Ein eventuell vereinbarter Verzicht auf die Vorlage des Energieausweises durch den Käufer, Mieter, bzw. Pächter ist rechtlich unwirksam (Energieausweisvorlagegesetz).

Was ist eine umfassende Sanierung?
Unter einer umfassenden Sanierung versteht die EU-Richtlinie eine zeitlich zusammenhängende Sanierung, deren Gesamtkosten (einschließlich der Planungskosten) ein Viertel des Gebäudewertes übersteigt. Umfassend ist eine Sanierung auch, wenn zumindest ein Viertel der Gebäudehülle oder drei wichtige Bauteile (inkl. Haustechnik) saniert werden. (z.B. Wand, Fenster und Dach oder Wand Fenster und Heizung)

Bedarfsorientierter Energieausweis
In Österreich ist nur der bedarfsorientierte Energieausweis vorgesehen (in Deutschland gibt es neben dem bedarfsorientierten Energieausweis auch den verbrauchsorientierten Energieausweis). Der berbedarfsorientierte Energieausweis ist unabhängig vom Nutzerverhalten und spiegelt die Qualität des Gebäudes wider. Der Energiebedarf  kann sich vom tatsächlichen Verbrauch (inkl. Nutzerverhalten) deutlich unterscheiden. Im Schnitt liegen die Abweichungen aber bei Mehrfamilienwohnhäusern innerhalb von +/- 10%. Bei Einfamilienhäusern gibt es deutlich  größere Unterschiede.

Insbesondere im Bereich Warmwasser ergeben sich größere Unterschiede, da dieser Bedarf nicht über die Personen, sondern über die Brutto-Grundfläche definiert ist. Es hängt daher von der Belegung ab, ob zu viel oder zu wenig Warmwasserwärmebedarf angesetzt wird. Im Durchschnitt sind für den Warmwasserwärmebedarf pro Person ca. 32 m² Nutzfläche angesetzt. Hat jemand doppelt so viel Nutzfläche für sich zur Verfügung, so wird ihm auch der doppelte Warmwasserwärmebedarf zugeordnet. Dies ist natürlich verbrauchstechnisch unkorrekt, aber sonst müsste der Energieausweis personenabhängig gemacht werden.

Energieausweis als Chance
Der Energieausweis bedeutet zwar geringe zusätzliche Kosten bei Neubau und Sanierung, doch sind durch die frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema Energie deutliche Kostensenkungen in der Bauphase verbunden.

Wie beim Auto erfahren sie schon vor Kauf, Miete oder Pacht einer Liegenschaft eine detaillierte Auskunft über den zu erwartenden Energiebedarf, dies bewahrt Sie vor unerwartet hohen Energiekosten und Fehlentscheidungen.

Die Berechnung des Energieausweises bringt die Optimierungspotentiale für ihr Gebäude sehr deutlich zum Ausdruck und enthält konkrete Vorschläge zur Verbesserung.