ENERGIEAUSWEIS-TIROL

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Seit dem 1.12.2012 gilt das neue Energieausweis-Vorlagegesetz. Nun sind auch Strafen (bis zu  € 1.450,--) für die Nicht-Vorlage bzw. Nicht-Aushändigung des Energieausweises vorgesehen, bzw. hat der Käufer oder Mieter das Recht eine Ersatzvornahme vorzunehmen.

Energieausweis Vorlagegesetz

Zweck:

Der Energieausweis macht einen einfachen Vergleich der verschiedenen Gebäude bezüglich ihres Energiebedarfes möglich. Analog dem Verbrauchspickerl, welches man insbesondere von Kühlschränken kennt, kann man anhand des Energieausweises energetisch sehr gute (Klasse A++) von energetisch schlechten Gebäuden (Klasse G) unterscheiden.

Der Energieausweis soll dem Energiebedarf zu einem "Marktwert" verhelfen. Wie der Spritverbrauch pro 100 km beim Auto soll der Käufer oder Mieter sofort erkennen, mit welchen Energieverbräuchen bzw. -kosten er zu rechnen hat.

Der Energieausweis hat im laufe der Jahre einige Veränderungen erfahren und die Werte der unterschiedlichen Energieauweise sind nur bedingt miteinander vergleichbar.

Energieausweis nach OIB 2007:

Gelabelt wurde derHeizwärmebedarf (HWB) am Referenzstandort:


Bildquelle: www.komfortlüftung.at bzw. www.energie-tirol.at


Energieausweis nach OIB 2011:

Gelabelt wird:

  1. Heizwärmebedarf (HWB) am Standortklima: (Spalte 1)
  2. Primärenergiebedarf (PEB) am Standortklima (Spalte2)
  3. Treibhausgasemission (CO2) am Standortklima (Spalte 3)
  4. Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) im Vergleich zu einem Gebäude mit den Anforderungen von 2007 (Saplte 4)

Energieausweis nach OIB 2015:

Gegenüber 2011 wurde der HWB durch den HWB-Ref ersetzt. Der HWB-Ref berücksichtigt die Wärmerückgewinnugn einer Komfortlüftung nicht und zeigt bzw. labelt den Wert für das Gebäude mit Fensterlüftung. Die Klassen A+ udn A++ sind in der ersten Spalte daher praktisch nicht mehr erreichbar. Die realen Werte für den HWB mit einer Komfortlüftung finden sie nun auf Seite 2.

Achtung:

Der Energieausweis liefert nur einen theoretischen Energiebedarf für das Gebäude. Individuelles Nutzerverhalten kann - wie beim Auto - den rechnerischen Bedarf fast halbieren bzw. verdoppeln. Der Energieausweis muss grundsätzlich immer auch mögliche Verbesserungsmaßnahmen enthalten - dies ist jedoch leider nicht bei allen Ausweisen bzw. Berechnern der Fall.